Verlagsbedingungen
Auftragserteilung
1. Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
2. Der Verlag behält sich vor Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen innerhalb eines Rahmenauftrags – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
Auftragsabwicklung
3. Werden die tarifmäßigen Nachlässe beansprucht, so sind die Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln. Auf Wunsch kann das Rabattjahr mit dem Erscheinen der ersten Anzeigen beginnen.
4. Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durchgeführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt.
5. Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlags nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten.
6. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden. Überhaupt bleibt es dem Verlag vorbehalten, von der Durchführung auch bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten.
7. Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Verlags grundsätzlich nicht entsprochen werden.
8. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkenn- bar sind, werden durch das Wort "Anzeige "kenntlich gemacht.
9. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen sind für den Verlag ausgeschlossen.
10. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
11. Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Verlages genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
13. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
14. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen zu melden.
Berechnung und Zahlung
15.Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen.
16.Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung.
17. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von offen stehen- den Rechnungen abhängig zu machen.
18. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 Prozent p.a. sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen.
19. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.
20. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet.
21. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
22. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft
23. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.
24. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
25. Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden, Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags.
26. Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsverlag sowie dessen Mitarbeitern, im Besonderen dem verantwortlichen Redakteur, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.
27. Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis zu vier Wochen vor Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich. Darüber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrags.
Entgelte, Rechnungslegung, Fälligkeit- und Zahlungsmodalitäten
28. Alle Rechnungsbeträge sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung abzugs- und spesenfrei zur Zahlung fällig, Überweisungskosten gehen immer zu Lasten des Kunden. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem in der Rechnung angeführten Konto der CDA maßgeblich. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. (für Unternehmer iSdKSchG 1% für jedes angefangene Monat des Zahlungsverzuges) sowie alle zur zweckentsprechenden Verfolgung von Ansprüchen der CDA auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der CDA wegen Verzuges des Kunden bleibt davon unberührt. Auf Wunsch des Kunden wird CDA die Bezahlung von Rechnungen auch im Wege des Einzugsverfahrens ermöglichen.
Allgemeines
29. Auf den Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) anzuwenden. Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten hinsichtlich seiner Gültigkeit, ist das jeweils im 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Für Konsumenten ISdKSchG gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß Paragr. 14 KSchG.
30. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
31. Die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle der mangelhaften Bestimmungen tritt eine gültige, wirksame und durchführbare Bestimmung, die den wirtschaftlichen Intentionen, die die Parteien mit der mangelhaften Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahe kommt.
32. Ist der Kunde Konsument iSdKSchG und hat er den Vertrag weder in den Räumlichkeiten von CDA noch bei einem Messe- oder Informationsstand abgeschlossen, kann er innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung des Vertrags, frühestens jedoch mit dem Vertragsabschluss zu laufen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb des oben genannten Zeitraums an CDA abgesendet werden (Poststempel). Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat bzw. wenn vor dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen zwischen den Vertragsparteien stattgefunden haben.
